Anfrage zu Arbeitsweise und Verantwortlichkeiten der Stadtverwaltung Gera für den Runden Tisch für Toleranz und Menschlichkeit Gera, Beschluss 84/2002

Anfrage vom 12.01.2021

Nach dem ersten Treffen des Runden Tischs der Stadt Gera, zu dem die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Gera einlud, wurden zwei Arbeitsgruppen gegründet. Eine der beiden Arbeitsgruppen, die AG Geschäftsordnung, hat nun zur weiteren konstruktiven Arbeit des Gremiums der Stadt Gera einen Entwurf erarbeitet. Dieser wurde der Gleichstellungsbeauftragten Frau Dr. Uslowa weitergeleitet, in der Annahme, sie sei die Kollegin der Kontaktstelle. Die Arbeitsgruppe bat darum, den Entwurf zur nächsten Sitzung des Runden Tischs auf die Tagesordnung zur Beratung und Abstimmung zu stellen und einzuladen.

Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Gera erklärte nun, dass sie nicht befugt sei und dies zeitlich auch nicht bewältigen könne, weiter zu den Treffen des Runden Tischs einzuladen. Sie sei nur verantwortlich gewesen, das erste Treffen des Runden Tischs zu organisieren. Entsprechende Emails erhielt der Stadtjugendring Gera e.V. in Zusammenhang seiner Arbeit am Runden Tisch Gera.

Nun stehen wir vor der Situation, dass der Runde Tisch entsprechend des Beschlusses des Geraer Stadtrates endlich wieder arbeitsfähig ist, aber uns nicht bekannt ist, wer verantwortliche Kontaktstelle in der Stadtverwaltung Gera für dessen Arbeit ist.

Um weiter den Stadtratsbeschluss umsetzen zu können, haben wir den Oberbürgermeister daher um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Laut Beschluss-Nr. 84/2002 bildet die Stadt Gera eine Kontaktstelle des Runden Tischs bei der Stadtverwaltung Gera. Diese soll Koordinierungs- und Schlichterfunktionen übernehmen und die Zusammenarbeit organisieren sowie laut gültiger Geschäftsordnung infrastrukturelle und inhaltliche Unterstützung der Arbeit des Runden Tischs leisten. Dazu gehört auch, dass die Kontaktstelle zu den Sitzungen einlädt, Protokolle fertigt und Weiteres. Wo konkret ist die Kontaktstelle des Runden Tischs in der Stadtverwaltung angesiedelt?
  2. Wer ist die oder der Verantwortliche für u. a. das Einladen und Protokoll führen?
  3. Welche weiteren Aufgaben obliegen der Koordinierungsstelle des Runden Tischs Gera in der Stadtverwaltung Gera?
  4. Welches Stunden-Kontingent für die Aufgaben des Runden Tischs steht der verantwortlichen Person/der Kontaktstelle im Rahmen der Arbeitsplatzbeschreibung zur Verfügung?

[Antwort der Stadtverwaltung]

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