Anfrage zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Gera

Im Jahr 2010 erfolgte der  Beitritt der Stadt Gera zum „Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder e.V.“. Damit wurden folgende Verpflichtungen eingegangen:

  • Halbierung der Pro-Kopf-Emissionen bis spätestens 2030 (Basisjahr 1990)
  • Reduktion der CO2-Emissionen um 10 % alle fünf Jahre
  • Schutz der tropischen Regenwälder durch Verzicht auf Tropenholznutzung
  • Unterstützung von Projekten und Initiativen der indigenen Partner

Am 15. September 2016 fasste der Stadtrat folgenden Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

  1. Klimaschutz wird ständiger Handlungsauftrag der Verwaltung. 
  2. Der Maßnahmenkatalog und das Energie- und Klimaschutzkonzept werden beschlossen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Maßnahmenkatalog vorbehaltlich der 
  4. Haushaltssituation umzusetzen und in Abstimmung mit relevanten Verbänden und 
  5. Institutionen weiterzuentwickeln.

Bestandteil des Klimaschutzkonzepts ist ein Leitbild. Zur Umsetzung dieses Leitbildes wurde Folgendes beschlossen:

Die Zielstellung soll erreicht werden durch

  • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Strom- und Wärmeerzeugung
  • Effizienzsteigerung bei der Energieverwendung in den Sektoren Energieerzeugung und Energieverteilung, Industrie und Gewerbe, private Haushalte und kommunaler Verbrauch
  • Reduzierung der verkehrsbedingten Emissionen

Besondere Beachtung sind dabei der weiteren Entwicklung der Stadt-Umland-Beziehungen, möglichen Bürgerbeteiligungen und der Sicherstellung eines hohen Grades der regionalen Wertschöpfung zu schenken.
Das Leitbild Energie und Klimaschutz der Stadt Gera wird vom Stadtrat in der jeweils aktuellen Fassung als Grundlage der nachhaltigen Entwicklung beschlossen. Maßnahmen zur Umsetzung werden durch das Energie- und Klimaschutzkonzept der Stadt Gera im Jahr 2012 erstmals entwickelt. Die Fortschreibung der Maßnahmen erfolgt kontinuierlich. Die Bewertung des erreichten Standes und das Anpassen von Zielstellungen und Maßnahmen wird Gegenstand eines im Abstand von 5 Jahren stattfindenden Monitorings sein.

Es sind inzwischen mehr als 5 Jahre seit dem Beschluss des Klimaschutzkonzeptes vergangen und das beschlossene Monitoring sollte vorliegen. Dem Stadtrat sind bisher nur wenige Maßnahmen mit geringer Wirkung in Umsetzung des Konzeptes bekannt geworden.

Aus diesem Grund haben wir gemeinsam mit den Fraktionen der CDU und SPD folgende Fragen an den Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung gerichtet:

  1. Welche Maßnahmen zur Umsetzung des Konzeptes sind – mit Ausnahme der Einstellung eines Klimaschutzmanagers  – seither von der Stadtverwaltung umgesetzt worden?
  2. Wann ist mit den Ergebnissen des Monitorings zu rechnen?
  3. Das Konzept weist auf die große Bedeutung der Windkraft für die Erreichung der Klimaziele hin. Da die Stadt im Rahmen der Erstellung des Regionalplanes energisch darauf hingewirkt hat, dass in der Stadt kein Vorranggebiet für Windkraft ausgewiesen wurde, fällt diese Form der Erzeugung erneuerbarer Energie zukünftig vollkommen aus. Für die bestehenden Anlagen wird es keine Genehmigung zum Repowering geben. Wie gedenkt die Stadt den damit verbundenen Rückgang an regenerativer Energieerzeugung auszugleichen?
  4. Laut Konzept besteht ein Potenzial von 40 % des Stromverbrauchs in der Stadt für die Erzeugung durch Photovoltaik. Im Konzept heißt es weiterhin: „Es muss festgestellt werden, dass bisher keines der kommunalen Gebäude in Gera mit einer PV-Anlage ausgestattet wurde. Auch auf Privat- und Geschäftshäusern oder anderen öffentlichen Gebäuden ist der Bestand an PV-Dachanlagen in Gera deutlich niedriger als der Bundesdurchschnitt.“
  5. Warum hat sich auch nach 5 Jahren an dieser Feststellung absolut nichts geändert? Keine der sanierten Schulen und neu gebauten Turnhallen sind mit PV-Anlagen ausgestattet worden, obwohl diese Technik inzwischen geeignet wäre, die Stromverbrauchskosten der Objekte spürbar und nachhaltig zu senken.
  6. Die Energieversorgung Gera GmbH hat nach eigenen Angaben der Stadt sehr konkret angeboten, eine große Zahl städtischer Dachflächen mit PV-Anlagen auszurüsten. Von diesem Modell hätten beide Partner wirtschaftlich partizipiert, vom positiven Umwelteffekt ganz abgesehen. Wurde diese Offerte ernsthaft geprüft? Falls ja, welches waren die Ablehnungsgründe?
  7. Das Klimaschutzkonzept verweist außerdem auf ein vorhandenes Potenzial an Wasserkraft in Höhe von 1,4 GWh/Jahr  am Liebschwitzer Elsterwehr. Dieses Potenzial sollte untersucht werden und ggf. in Zusammenarbeit mit Investoren aus der Bürgerschaft und anderen Partnern gehoben werden. Hat es eine ernsthafte Untersuchung dieses Potenzials gegeben? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  8. Das Klimaschutzkonzept zielt auf die Minderung der Emissionen klimaschädlicher Gase in allen Bereichen der Stadt Gera ab. Welche Beschlüsse und Initiativen zur Umsetzung dieses Ziels haben Sie als Vertreter der Gesellschafterin Stadt Gera in die Gesellschaften oder Verbände eingebracht, an denen die Stadt beteiligt ist?
  9. Das Konzept fordert die Stadt dringend auf, bürgerschaftliches Engagement für die Energiewende zu fördern. Explizit wird die Gründung von Bürgerenergiegenossenschaften genannt. Die nunmehr ohne Unterstützung der Stadt gegründete Bürger Energiegenossenschaft Gera eG hat sich dem Baudezernat vorgestellt. Eine Reaktion auf die in einem Gespräch im Juni 2021 angebotene Zusammenarbeit erfolgte bisher trotz Nachfrage nicht. Welche Gründe gibt es für die Verweigerung einer Zusammenarbeit?
  10. Mit Blick auf die konkrete, aktuelle Maßname (E-Scooter) möchten wir zudem abschließend wissen: Wurde mit dem Anbieter der E-Roller vereinbart, dass diese wie in anderen Städten mit Ökostrom geladen werden und wenn nein, warum nicht? Inwieweit wurden Charging Stationen thematisiert, welche neben Lademöglichkeiten den Zweck haben, dass die Scooter vernünftig abgestellt werden und niemand mit Transportern umherfahren und die Scooter zum Laden einsammeln muss?

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