Beschluss-Vorlage 207/2003 11. Ergänzung: Satzung zur Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Gera – Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Gera

Betreff: Satzung zur Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Gera – Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Gera

Beschlussvorschlag: Innenstadt beleben – mehr Frei(e) Flächen für Händler und Gastronomen

Der Stadtrat beschließt die beigefügte 9. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Gera (Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Gera).

Norbert Hein, Fraktion Die Liberalen

Nils Fröhlich, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Monika Hofmann, SPD-Fraktion

Andreas Schubert, Fraktion DIE LINKE

Sachdarstellung:

  1. Problem und Regelungsbedürfnis: Durch die Corona-Pandemie haben die Händler:innen der Stadt Gera mit enormen Einbußen zu kämpfen, die im Ergebnis auch den städtische Haushalt durch fehlende Gewerbesteuereinnahmen beeinflussen werden. Die Händler:innen und Gastronom:innen in Gera sind nicht nur für den Innenstadtbereich identitätsstiftend. Sie sind darüber hinaus wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden und pulsierenden Stadt, in dem sie Raum für soziale Kontakte geben, harte und weiche Standortfaktoren maßgeblich beeinflussen und Arbeitsplätze schaffen. Insofern sind sie Dreh- und Angelpunkt eines funktionierenden Oberzentrums Gera. Durch den verlängerten Lockdown wird vielen Unternehmen erneut ihre Existenzgrundlage genommen, sodass die Gefahr von Geschäftsaufgaben nach wie vor besteht und sogar weiter ansteigt.

    Über den bisherigen Antrag der CDU-Fraktion hinaus, sollen mit diesen Satzungsänderungen neben Tischen und Stühlen auch:
    • der Verkauf für Waren zum sofortigen Verzehr und sonstige Waren
    • das Platzieren von Warenausstellungsvorrichtungen und Werbeaufstellern

    vorübergehend und befristet von Gebühren befreit werden. Der Zeitraum hierfür soll rückwirkend ab 1. Januar 2021 bis zunächst 31. Dezember 2021 gelten. Ein Erlassverfahren wird dabei unnötig.
  2. Lösung: Wie zuvor bereits erwähnt, hat die Stadt Gera ein starkes Interesse daran, Händler:innen und Gastronom:innen, mit geeigneten Mitteln zu unterstützen, sodass diese auch nach Bewältigung der Pandemie dazu in der Lage sind, aus eigenen Kräften ihren Beitrag zur Belebung des Innenstadtbereichs zu leisten. Die Sondernutzungsgebührensatzung ist in der aktuell gültigen Fassung dahingehend zu ergänzen, dass auch weitere Nutzungen von der Pandemie und deren Folgen betroffener Gewerbetreibender in die Vorzüge der Gebührenbefreiung einzubeziehen und die Freiflächen auf ein größtmögliches Maß auszudehnen sind.

Zur vollständigen Beschluss-Vorlage im Web …

Artikel kommentieren

Artikel kommentieren