Zur geplanten Umsetzung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen

Der Einsatz von Bezahlkarten in Gera stellt Schutzsuchende unter Generalverdacht. Begründet wird die flächendeckende Einführung der Guthabenkarten mit der Annahme, Menschen im Asylverfahren würden von ihren Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums (!) Gelder ins Ausland senden. Dies solle mit Einführung der Bezahlkarte kontrolliert werden. Was tatsächlich von den Sozialbehörden kontrolliert werden kann, ist das Kaufverhalten der Menschen. Dies kann zudem überwacht und eingeschränkt werden, indem nur bestimmte Waren bei bestimmten Händlern in bestimmten Regionen erworben werden können und die Behörden in der Lage sind, Bezahlaktivitäten nachvollziehen. Der Grundsatz der Selbstbestimmung wird hier klar eingeschränkt und das Alltagsleben geflüchteter Menschen zusätzlich erschwert.
Zahlreiche Verbände der Migrationsarbeit und zivilgesellschaftliche Initiativen machen abgesehen von den Kosten zur Einführung eines solchen Kartensystems zudem auf den erheblichen Verwaltungsaufwand aufmerksam der durch die Einführung erwartet wird. So stellt das monatliche Bezahlen von Schulessen, Fahrkarten für den öffentlichen Personennahverkehr oder auch der Abschluss eines Mobilfunkvertrages Behörden vor einen administrativen Mehrbedarf.
Fraglich ist auch, ob die häufig nur minimal zur Verfügung gestellten Barbeträge für den Besuch unseres Tierparkes, öffentliche Toiletten oder Sozialkaufhäuser und die Geraer Tafel ausreichen.

Wir setzen uns weiterhin für die Selbstbestimmung und Würde Schutzsuchender in Gera ein und fordern eine diskriminierungsfreie Umsetzung der Leistungsgewährung, um tatsächliche Teilhabe zu gewährleisten und Stigmatisierung entgegenzuwirken.