PRESSEMITTEILUNG – Antrag im Gerarer Stadtrat soll Strafanzeigen und Gefängnisstrafen beim Fahren ohne Fahrschein in Gera beenden

Eine Beschlussvorlage der Fraktion SPD-Bündnis90/Grüne–Die Partei–Liberale Allianz sieht vor,
dass die GVB künftig auf die Stellung von Strafanträgen oder Strafanzeigen nach § 265a StGB
verzichtet. Es handelt sich um eine Straftat, deren Verfolgung auf Grund der Geringwertigkeit
jedoch nur auf Antrag erfolgt. Der Stadtrat soll den Oberbürgermeister beauftragen, diese
Regelung per Gesellschafterweisung umzusetzen. Das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von
60 Euro bliebe davon unberührt.

Ziel des Antrags ist es, das Fahren ohne Fahrschein nicht länger strafrechtlich verfolgen zu
lassen, sondern ausschließlich zivilrechtlich über das erhöhte Beförderungsentgelt zu
sanktionieren. Hintergrund ist die anhaltende gesellschaftliche Debatte über die
Kriminalisierung von Menschen, die ohne Fahrschein fahren und über Ersatzfreiheitsstrafen
allgemein.

Laut MDR verbüßten im Jahr 2024 in Thüringen 3.171 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe, unter
anderem wegen Fahrens ohne Fahrschein. Bundesweit gehen Expertinnen und Experten davon
aus, dass jährlich mehrere tausend Menschen allein aus diesem Grund in Haft kommen.
Betroffen sind überwiegend Menschen in prekären Lebenslagen. Gleichzeitig verursacht eine
Ersatzfreiheitsstrafe erhebliche Kosten: Ein Hafttag kostet in Thüringen rund 150 Euro bei
durchschnittlichen Haftzeiten von etwa 30 Tagen entstehen so 4.500 Euro pro Fall. Weitere
Kosten, wie z.B. Prozesskosten sind hier noch nicht beachtet.


Fahren ohne Fahrschein ist in den seltensten Fällen eine nur eine vorsätzliche Straftat, sondern
fast immer auch Ausdruck sozialer Not. Menschen, die sich kein Ticket leisten können, werden
derzeit kriminalisiert und im schlimmsten Fall in Ersatzhaft geschickt. Das ist weder sozial
gerecht noch sinnvoll. Mit dem Verzicht auf Strafanträge und Strafanzeigen entlasten wir
gleichzeitig die Mitarbeitenden der Verkehrsbetriebe, die Polizei, die Staatsanwaltschaft, die
Gerichte und am Ende auch den Justizvollzug. Weniger Verfahren bedeuten außerdem weniger
Bürokratie und geringere Kosten. Das erhöhte Beförderungsentgelt bleibt bestehen, es gibt also
keinen “Freifahrtschein”. Wir beenden eine Praxis, bei der die Kosten und der Aufwand in keinem
Verhältnis zum Nutzen steht.
Gleichzeitig sollten wir als Gesellschaft über eine dauerhafte Lösung des Problems diskutieren.
Eine Umwanldung des Fahrens ohne Fahrschein in eine Ordnungswiedrigkeit, kostenloser
öffentlicher Nahverkehr für alle und ein bessere Sozialversorgung wären langfristige
Lösungsansätze. Darüber müsste aber der Bundestag entscheiden.

Zahlreiche Städte wie Leipzig, Dresden, Halle, Bremen, Köln oder Düsseldorf verzichten bereits
auf Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrschein. Auch auf Bundesebene wird über eine
Reform oder Abschaffung des § 265a StGB diskutiert. Erst im November 2025 wurden
entsprechende Gesetzesinitiativen im Bundestag in erster Lesung beraten und zur weiteren
Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

Neben den sozialen Aspekten verweist der Antrag ausdrücklich auf organisatorische Vorteile:
Die Verkehrsbetriebe würden von zusätzlichem Verwaltungsaufwand entlastet, während Justiz
und Justizvollzug von einigen Bagatellverfahren verschont bleiben könnten. Ob Gera diesen Weg
künftig ebenfalls gehen wird, entscheidet der Stadtrat in der Sitzung am 28.01.2026.

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