Astrid Rothe-Beinlich entsetzt über fehlende Menschlichkeit 29. Januar 201322. März 2022 Abschiebung einer Roma-Familie aus Gera rechtens – Landesregierung antwortete auf Anfrage Astrid Rothe-Beinlich, Grüne Landtagsabgeordnete mit Büro in Gera und migrationspolitische Sprecherin ihrer Fraktion hatte eine mündliche Anfrage im Landtag gestellt zur geplanten Abschiebung einer Roma-Familie aus Gera. Die Beantwortung der Anfrage fand wegen der sehr langen Haushaltsdebatte im Landtag erst am Freitagabend statt. „Die Antworten der Landesregierung auf meine Anfrage sind ebenso knapp wie ernüchternd“, erklärt Rothe-Beinlich. Demzufolge gilt der Abschiebestopp nicht für solche Flüchtlinge, die – wie auch die Familie aus Gera – aus einem – nach Definition der Verordnung – sicheren EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland gekommen sind. Für diese Personen sei der Staat zuständig, in dem sie zunächst einen Asylantrag gestellt haben, oder über den sie nach Deutschland eingereist sind, erklärte Staatssekretär Rieder. Die Betroffenen hätten dort die Möglichkeit, ein Asylverfahren mit entsprechenden Rechtsschutzmöglichkeiten vor den zuständigen Gerichten zu durchlaufen. Die Asylanträge der Familie Krasniqi, führte der Staatssekretär weiter aus, wurden als unzulässig abgelehnt und die Abschiebung nach Belgien angeordnet. „Aufgrund vorliegender Abschiebungshindernisse wurde die für den 16. Januar 2013 vorgesehene Überstellung der Familie nach Belgien storniert“, sagte Bernhard Rieder wörtlich. Als Gründe für den Wintererlass gab die Landesregierung die besondere Wohnungssituation im Kosovo an. „Faktisch stellt die Rücküberstellung in Staaten, in denen es keinen Winterabschiebestopp gibt, für die Betroffenen die Umgehung des Erlasses durch die Hintertür dar“, stellt Rothe-Beinlich fest. „Ich bin wieder einmal entsetzt über die Art und Weise, wie Menschlichkeit im Asylverfahren zurückgedrängt wird. Bei der Reise des Innenausschusses des Thüringer Landtages in den Kosovo waren die Probleme mit Händen zu greifen: Bei nahezu 100 % Arbeitslosigkeit unter den Minderheitenangehörigen im Kosovo kann eine Familie sehr froh sein, wenn sie ein bewohnbares Haus findet. Wen wir also jetzt zurückschicken in den Kosovo, egal ob direkt oder über Belgien, der landet wohl auf der Straße.“ „Fakt ist, das diejenigen, die direkt aus dem Kosovo nach Deutschland kommen, anders behandelt werden, als jene, die über Umwege hierher gekommen sind. Jedoch: Es geht allen Betroffenen gleich schlecht im Kosovo. Es grenzt schon an Zynismus, das bewußt auszublenden, und so werte ich die Antwort der Landesregierung,“ kommentiert Rothe-Beinlich abschließend.