Anfrage zum Ablauf von Veräußerungen von Immobilien aus städtischer Hand

Immobilien aus städtischem Eigentum werden öffentlich zum Verkauf angeboten. Dabei sollte in jedem Fall für die Stadt der größtmögliche Vorteil und Nutzen erreicht werden – sei es durch den maximal hohen Kaufpreis, sei es zur Förderung besonderer Zwecke der städtebauliche Entwicklung und Weiterentwicklung des städtischen Lebens im Sinne ThürKO § 67. Es stellt sich die Frage, ob in der Vergangenheit alle Verkaufsverfahren zum für die Stadt günstigsten Ergebnis gebracht werden konnten. Die Immobilienpreise in Gera dürften in den letzten fünf Jahren um etwa 40 % gestiegen sein. Der allgemein deutliche Preisanstieg sollte sich in spürbar höheren Kaufpreisen ausdrücken. Wir bitten daher um Beantwortung folgender Fragen:

1.Nach welchem Ablaufplan (gerne in Textform) und in welchen Schritten wird ein städtischer Immobilienverkauf abgewickelt und welcher Personenkreis wird in das Verfahren einbezogen?

2.Nach welchen Kriterien wird entschieden, wie das Verkaufsverfahren gestaltet wird?

3.Wer entscheidet darüber, welche Immobilie verkauft wird?

4.Wer ermittelt den Preis bzw. legt den Marktwert fest und welche Kriterien werden dafür herangezogen?

5.Wie wird geprüft, ob der geforderte Preis marktgerecht ist?

6.Über welche Kanäle werden die Offerten grundsätzlich vermarktet?

7.Wie wird der Verkauf kommuniziert und publiziert?

8.Werden die vorhandenen überregionalen Onlineforen genutzt und wenn ja, welche?

9.Nach welchen Kriterien wird die Entscheidung gefällt, mit welchem Interessenten in Kaufvertragsverhandlungen eingestiegen wird?

10.Wie werden Kaufinteressenten geprüft (Bonität, Geldwäsche etc.)?

11.Gibt es eine Übersicht darüber, welche Kaufpreise für welche Immobilien in den letzten fünf Jahren erreicht wurden? Wenn ja, bitten wir um Vorlage.

12.Im Moment scheint die Vermarktung der städtischen Immobilien weitgehend über das Online-Amtsblatt zu erfolgen: www.gera.de/sixcms/detail.php wird in Immobilien-Verkaufsanzeigen der Stadt der Ausdruck „reserviert“ verwendet?

13.Welcher Status/Verfahrensstand im Verkaufsverfahren wird damit beschrieben?

14.Was bedeutet die Bezeichnung „reserviert“ und was für Folgen hat sie für das laufende Verkaufsverfahren?

15.Wie verhält man bei sich bei einer Reservierung gegenüber anderen Interessenten?

16.Werden diese über die Reservierung in Kenntnis und auf eine Warteliste gesetzt?

17.Erhalten die Interessenten eine Information darüber, sollte eine Reservierung nicht zur Eigentumsübertragung geführt haben und wieder verfügbar sein?

[Antwort der Stadtverwaltung]

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