Anfrage zur Situation der Wohnungslosenhilfe in Gera

Die Stadt Gera verfügt über zwei Unterkünfte („Obdachlosenheime“) für wohnungslose Menschen. Einerseits hält die Neustart gGmbH 27 Plätze im Übergangswohnheim „Rasthaus Obolus“ in der Geschwister-Scholl-Straße 20 vor, andererseits betreibt die Caritas in der Karl-Matthes-Straße 23 das „Haus Christophorus“ mit 8 Zimmern für ausschließlich männliche wohnungslose Menschen. Die Einrichtungen übernehmen die aus Artikel 16 der Thüringer Verfassung abgeleitete Aufgabe, der Stadt für Menschen in Notfällen ein Obdach zu geben. Die Verträge mit den Einrichtungen laufen aktuell bis Ende des Jahres. 

„Rasthaus Obolus“

Mit Bezug zum „Rasthaus Obolus“ ist uns bekannt, dass die Vertragsgestaltung zwischen Stadt und Träger sich als schwierig gestaltet und Verträge lediglich mit kurzer Laufzeit vereinbart werden. Im Juli 2020 haben Sie uns hierzu bereits eine Anfrage beantwortet und mitgeteilt, dass aufgrund eines laufenden Schiedsstellenverfahrens keine detaillierten Angaben gemacht werden können. 

Überblick aktueller Stand Wohnungslosenhilfe, SGA vom 18.02.2021 (TOP 3) 

Frau Brehme hat am 18.02.2021 zu diesem Punkt Stellung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit bezogen. Sie sprach dabei davon, dass die psychosoziale Arbeitsgemeinschaft der Stadt im März tagen werde, anschließend ein Interessenbekundungsverfahren im Juni starten solle und dann die Informationen zurück in den SGA fließen.

Wir haben den Oberbürgermeister daher um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Im vergangenen Jahr haben Sie uns mitgeteilt, dass aufgrund des laufenden Schiedsstellenverfahrens keine Detailangaben gemacht werden können. Ist das Verfahren mittlerweile beendet?

    Wenn ja:
    1.1 Mit welchem Ergebnis?

    1.2 Wie begründen Sie den Abschluss von Verträgen mit kurzer Laufzeit unter Berücksichtigung der Tatsache, dass für diesen überaus wichtigen Bereich der sozialen Arbeit Planungssicherheit vonnöten ist – sowohl für Menschen mit vielschichtigem Unterstützungsbedarf als auch für Träger und Mitarbeitende?

    1.3 Welche Laufzeiten haben die aktuell bestehenden Verträge mit den o. g. beiden Trägern?
     
  2. Hat die Psychosoziale AG, wie angekündigt, bereits getagt?

    Wenn ja:
    2.1. Mit welchem Ergebnis?

    Wenn nicht:
    2.2. Warum?
    2.3. Wann findet der nächste Termin statt?
    2.4. Wie oft hat die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (innerhalb der letzten 12 Monate) getagt und welche Mitglieder befinden sich in der AG?
     
  3. Wie ist der Stand der konzeptionellen  Entwicklung Wohnungslosenhilfe in Gera?

    3.1. Welches Konzept möchte die Stadt langfristig in der Wohnungslosenhilfe verfolgen?

    3.2. Ist der von Frau Dr. Brehme am 18.02.2021 im Ausschuss für Soziales und Gesundheit prognostizierte Zeitplan einhaltbar?

    3.2.1 Welche Auswirkungen hätte es, besonders mit Blick auf die Verträge der Träger, wenn die konzeptionelle Entwicklung der Wohnungslosenhilfe länger dauert?

    3.3. Inwiefern werden die Träger bei der Konzeptentwicklung einbezogen?
     
  4. Wie schätzen die Stadt und die aktuell in die Wohnungslosenhilfe involvierten  Träger den konkreten Bedarf ein?

    4.1 Wie schätzt die Stadt die mittel- und langfristige Entwicklung der Wohnungslosigkeit ein, vor allem mit Blick auf die von 2010 bis 2018 um über 70 % gestiegenen Fälle von Wohnungslosigkeit. (Quelle: Sozialstatistik der Stadt Gera)

    4.2 Ist für Sie auch eine Differenz zwischen sich in Wohnungslosigkeit und in Obdachlosigkeit befindlichen Menschen erkennbar?

    4.2.1 Wie lässt sich die Differenz begründen?

[Antwort der Stadtverwaltung]

Artikel kommentieren

Artikel kommentieren