Die Landesregierung verfolgt das Ziel, die Mobilität in Thüringen klimaneutral, sicher und ressourcenschonend zu gestalten und flächendeckend zu sichern. Hierfür stehen dem Land und den Kommunen vom Bund geschaffene Instrumente im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), des Elektromobilitätsgesetzes (EMoG) und des Carsharinggesetzes (CsgG) zur Verfügung.
➡️ Zur Anfrage der Abgeordneten Laura Wahl und den Antworten der Landesregierung …
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