Beschlussvorschlag:
Die GVB Verkehrs- und Betriebsgesellschaft Gera mbH (GVB) verzichtet bei Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ohne Fahrschein auf die Stellung eines Strafantrages bzw. einer Strafanzeige nach §265a StGB. Die Regelung zum erhöhten Beförderungsentgelt beim Fahren ohne gültigen Fahrschein bleibt hiervon unberührt.
Der Oberbürgermeister beauftragt die GVB Verkehrs- und Betriebsgesellschaft Gera mbH (GVB) per Gesellschafterweisung zu dieser Maßnahme.
Begründung:
Bei Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ohne gültigen Fahrschein wird durch die GVB ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 € erhoben. Nach aktueller Rechtslage liegt bei dem sogenannten „Erschleichen von Leistungen“ darüber hinaus eine Straftat nach §265a StGB vor, deren Verfolgung auf Grund der Geringwertigkeit jedoch nur auf Antrag erfolgt. Dieser wird in der Regel in Fällen gestellt, wenn eine Person wiederholt ohne gültigen Fahrschein eine Beförderungsleistung in Anspruch nimmt.
Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2023 sind 69 Prozent der Befragten dafür, die Nutzung von Verkehrsmitteln ohne gültigen Fahrschein künftig als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Zahlreiche Städte verzichten bereits darauf, sogenannte “Schwarzfahrer” anzuzeigen – in Bremerhaven beispielsweise seit 2012. Seit 2023 haben zahlreiche Städte nachgezogen: Karlsruhe, Mainz, Wiesbaden, Köln, Düsseldorf, Münster, Bremen, Halle, Dresden, Potsdam und Leipzig.
In 2024 verbüßten laut MDR im Freistaat Thüringen 3.171 Personen eine Ersatzhaft. Einer der Gründe: Beförderung in einem Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein. In Berlin zum Beispiel gingen im Jahr 2018 fast 40% der Verurteilungen zu Ersatzfreiheitsstrafen auf die Beförderungserschleichung zurück. Die Kriminologin Nicole Bögelein von der Universität zu Köln schätzt, dass deutschlandweit 8000 bis 9000 Menschen pro Jahr auf diese Weise in Haft kommen. Der ganz überwiegende Teil konnte die verhangene Geldstrafe nicht zahlen, ebenso wenig wie ein Fahrticket. Daher sitzen meist arme Menschen ein. Laut der Initiative Freiheitsfonds betreffen Ersatzfreiheitsstrafen vor allem arbeitslose Menschen (87 Prozent), Menschen ohne festen Wohnsitz (15 Prozent) und suizidgefährdete Menschen (15 Prozent).
Neben den gesellschaftlichen Gründen sprechen aber auch organisatorische und finanzielle Gründe gegen eine durch die Verkehrsbetriebe initiierte strafrechtliche Verfolgung des § 265a StGB. Die Angestellten der Gerarer Verkehrsbetriebe, die Justiz und schlussendlich auch der Justizvollzug werden entlastet. Zudem entstehen Haftkosten, die zum zugrundeliegenden geringfügigen Tatbestand außer Verhältnis stehen. Ganz besonders unter dem Blickwinkel, dass der Straftatbestand offenbar nicht den Erfolg brachte, die Anzahl der Straftaten und die damit einhergehenden finanziellen Einbußen bei den Verkehrsbetrieben zu reduzieren. Ein Hafttag kostet in Thüringen circa 150 Euro pro Tag, was bei einer durchschnittlichen Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen 4.500€ pro Straftäter ergibt. Meist sind die Strafen sogar länger. Diese Kosten ließen sich sparen.
In der Bundesrepublik gibt es vermehrt Initiativen, die die Abschaffung des § 265a StGB fordern. Auch wurde über entsprechende Gesetzesinitiativen im Bundestag erst am 13. November 2025 in erster Lesung debattiert und diese in die Ausschüsse zur weiteren Beratung verwiesen. Bis zu einer Reform des § 265a StGB soll in der Stadt Gera auf die Stellung von Strafanträgen wegen Fahrens ohne Fahrschein verzichtet werden, ohne dabei das erhöhte Beförderungsentgelt zu erlassen.
Die Fraktion SPD – B90/Grüne – Die Partei – Liberale Allianz
Beschlussvorlage als PDF:
Referenzen und Quellen:
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/ersatzfreiheitsstrafe-selten-genutzt-102.html
https://buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/78903/ersatzfreiheitsstrafen_in_hamburg.pdf
https://library.fes.de/pdf-files/a-p-b/19368-20220727.pdf
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw25-pa-recht-fahrschein-952266
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/gesetzesreform-schwarzfahren-100.html
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