Beschluss 161/2019: Sicherung des Personennahverkehrs in der Stadt Gera durch eine angemessene Kapitalausstattung der GVB Verkehrs- und Betriebsgesellschaft Gera mbH

Betreff: Sicherung des Personennahverkehrs in der Stadt Gera durch eine angemessene Kapitalausstattung der GVB Verkehrs- und Betriebsgesellschaft Gera mbH

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt: Der Oberbürgermeister der Stadt Gera wird beauftragt in Ergänzung zum Haushaltsplan 2020 in der Gesellschafterversammlung der GVB Verkehrs- und Betriebsgesellschaft Gera mbH bis zum 31.12.2019 einen Beschluss über die vollständige Umwandlung des Gesellschafterdarlehens der Stadt Gera an die GVB Verkehrs- und Betriebsgesellschaft in Höhe von 16.570.748,58 EUR in Eigenkapital zu fassen.

Nils Fröhlich, Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sachdarstellung:

  1. Zusammenfassung
    Grundlage für die Entscheidungssituation ist die dringend anstehende Ersatzbeschaffung von neuen Straßenbahnen.

    Hierfür ist ein vollständiges Finanzierungskonzept erforderlich. Für das Jahr 2020 räumte das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) der GVB gute Chancen für eine Förderung der Bahnen ein. Der Antrag auf einen vorzeitigen und damit förderunschädlichen Maßnahmebeginn wurde der GVB bereits im Juli 2019 genehmigt, so dass die GVB die Bahnen bereits ausschreiben könnte, wenn sie über die erforderlichen Eigenmittel verfügen würde. Die Eigenmittel sollen über ein Bankdarlehen beschafft werden, allerdings prüfen die Banken vor der Gewährung eines Bankdarlehens, ob die Gesellschaft in der Lage ist, während der Darlehenslaufzeit alle ihre Gläubiger zu bedienen. Dies ist bei gegenwärtiger Kapitalausstattung nicht der Fall und kann nur bei einer vollständigen Umwandlung des Gesellschafterdarlehens in Eigenkapital (oder adäquate Maßnahmen) gewährleistet werden.

    Bereits zum Zeitpunkt der Überführung des Anlagevermögens des Geraer Verkehrsbetrieb GmbH i.IN. in die neugegründete GVB Verkehrs- und Betriebsgesellschaft Gera mbH (GVB) litt die GVB „alt“ aufgrund unterlassener Investitionen unter einem enormen Substanzverzehr.

    Die GVB wurde bei ihrer Gründung mit 29,5 Mio. EUR ausgestattet, davon 12,5 Mio. EUR als Eigenkapital und 17 Mio. EUR als Gesellschafterdarlehen, um das Anlagevermögen des Geraer Verkehrsbetrieb i.IN. zu erwerben. Aufgrund des „günstigen“ Kaufpreises für das Vermögen des Geraer Verkehrsbetrieb GmbH i.IN in Höhe von 29,5 Mio. EUR liegt der Buchwert des Anlagevermögens der GVB jedoch weit unter dem der Altgesellschaft, was zu geringe Abschreibungen zur Folge hat, die wiederum die Selbstfinanzierungskraft der Gesellschaft für Ersatzinvestitionen erheblich mindert. Die Folge ist ein weiterer Substanzverzehr. Die GVB wird somit über einen längeren Zeitraum nicht in der Lage sein, sämtliche für den Betrieb notwendigen Ersatzinvestitionen vorzunehmen. Grundsätzlich steht der GVB nur die aus ihren Abschreibungen gewonnene Liquidität für Ersatzinvestitionen zur Verfügung. Ab 2026 muss die GVB erneut einen großen Teil aus der aus ihren Abschreibungen gewonnen Liquidität zur Tilgung des Gesellschafterdarlehens verwenden. Ihr steht somit auch unter Berücksichtigung von maximal gewährbaren Fördermitteln oder realisierbaren Bankdarlehen nicht genügend Liquidität für Ersatzinvestitionen zur Verfügung, die für den Betrieb und damit zur Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen aus dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag erforderlich sind. Die Folge ist, dass ohne Kapitalmaßnahmen mittel- bis langfristig Teile des Betriebes eingestellt werden müssen. Die nachfolgende Übersicht zeigt den gesamten Kapitalbedarf der GVB bei drei Varianten – einer Stundung des Gesellschafterdarlehens bis 2026 bzw. 2036 und einer Umwandlung des Darlehens in Eigenkapital. Die Übersicht verdeutlicht, dass eine Stundung des Gesellschafterdarlehens nicht genügt, um die entstehende Kapitallücke zu schließen.



    Bei einer Umwandlung des Gesellschafterdarlehens in Eigenkapital und der Gewährung des Wagniszuschlages entsprechend des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages kann der Kapitalbedarf der GVB gedeckt werden. Der aktuelle Stand des Darlehens beträgt ca. 16,57 Vorlage – Seite 3 – 161/2019 Mio. EUR. Um den städtischen Haushalt bei einer Umwandlung des Gesellschafterdarlehens in Eigenkapital zu entlasten, hat die GVB den Vorschlag unterbreitet, den Wagniszuschlag künftig auf 2 Prozent des Eigenkapitals zu halbieren. Die GVB muss bis spätestens Ende 2019 über eine auskömmliche Kapitalausstattung verfügen, da sie gegenüber dem TMIL bis spätestens Januar den Nachweis erbringen muss, dass sie über die Eigenmittel zur Finanzierung der Straßenbahnen verfügt.
  2. Problem und Regelungsbedürfnis: zur ausführlichen Beschluss-Vorlage inkl. Anlagen im Web …

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