Beschluss-Vorlage 50/2020: Alternativantrag

Alternativantrag gem. § 10, Abs. 3 GO des Stadtrates

Betreff: Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung der Eigenmittel für die Straßenbahnbeschaffung der GVB Verkehrs- und Betriebsgesellschaft Gera mbH (GVB) und dessen finanzielle Absicherung über eine angemessene Kapitalausstattung der GVB durch die vollständige Umwandlung des Gesellschafterdarlehens in Eigenkapital.

Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Gera fasst folgenden Beschluss:

  1. Die GVB wird ermächtigt, ein Darlehen in Höhe von 18.600.000,00 EUR zur Finanzierung des Eigenmittelanteils für die Beschaffung von zwölf Straßenbahnen zu den zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages gültigen Zinskonditionen aufzunehmen.
  2. Für den Fall, dass im Zuge der europaweiten Ausschreibung der Bahnen das wirtschaftlichste Angebot eines Herstellers über dem aktuell im Markterkundungsverfahren ermittelten Preis von 3.100.000,00 EUR pro Bahn liegt, wird der Oberbürgermeister der Stadt Gera ermächtigt, bis zu einer Preisüberschreitung von 5 % einen Gesellschafterbeschluss über die Anpassung des Darlehensbetrages, welcher zur Finanzierung der zwölf Bahnen erforderlich ist, herbeizuführen.
  3. Für den unter 2. benannten Fall kann der Oberbürgermeister der Stadt Gera über einen Gesellschafterbeschluss die Geschäftsführung der GVB ermächtigen, zur Finanzierung des Eigenmittelanteils für die Beschaffung von zwölf Bahnen ein Darlehen in Höhe von höchstens 19.530.000,00 EUR zu den zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages gültigen Zinskonditionen aufzunehmen.
  4. Die Darlehensaufnahme macht die angemessene Kapitalausstattung der GVB notwendig, weshalb der Stadtrat den Oberbürgermeister der Stadt Gera beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der GVB unverzüglich einen Beschluss über die vollständige Umwandlung des Gesellschafterdarlehens der Stadt Gera an die GVB in Eigenkapital zu fassen.
  5. Die mit Stadtratsbeschluss DS-Nr. 161/2019 getroffene Festschreibung der Eigenkapitalverzinsung auf 4 % wird aufgehoben.

Nils Fröhlich                                     Monika Hofmann                  Andreas Schubert
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN    Fraktion SPD                       Fraktion DIE LINKE

Sachdarstellung:

  1. Problem und Regelungsbedürfnis:
    I.) Eine Ersatzbeschaffung für die noch durch die GVB betriebenen Tatra-Bahnen ist in jeder Hinsicht dringend notwendig:
    1. technisch: Die Tatra-Bahnen entsprechen nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen, haben mit teilweise über 40 Jahren die übliche Lebensdauer von Straßenbahnfahrzeugen überschritten, der Service durch den Hersteller ist abgekündigt, Ersatzteile sind nicht mehr erhältlich, ein enormer Reparatur- und Instandhaltungsaufwand für den Weiterbetrieb ist notwendig und inzwischen sind vermehrt Ausfälle durch technische Mängel zu verzeichnen.
    2. gesetzlich: Ab 2022 wird durch das PBefG gesetzlich die vollständige Barrierefreiheit des Öffentlichen Nahverkehrs gefordert, jedoch mit den Tatra-Bahnen nicht annähernd gewährleistet, da lediglich 6 der 27 Fahrzeuge überhaupt über einen niederflurigen Mittelteil verfügen, der sich zudem nur über einen kleineren Teil dieser Fahrzeuge erstreckt.
    3. betriebswirtschaftlich: Der Weiterbetrieb der Tatra-Bahnen wird für die GVB in den nächsten Jahren erheblich teurer, als die Beschaffung einer entsprechenden Anzahl neuer Niederflurbahnen. In Anlage 3 zu dieser Vorlage (Faktenblatt 3, Wirtschaftlichkeit GVB) werden die Kosten für die beiden hauptsächlich diskutierten Beschaffungsvarianten gegenübergestellt. Daraus geht hervor, dass der Kauf einer ersten Tranche von 6 Bahnen heute und einer zweiten Tranche von 6 weiteren Bahnen im Jahr 2027 sowie der dafür notwendige Weiterbetrieb von 6 Tatra-Zügen (bestehend jeweils aus 2 Bahnen) bis dahin schon Mehrkosten für die GVB in Höhe von mindestens 10,18 – 12,58 Mio. EUR gegenüber einer heutigen Beschaffung von 12 Bahnen verursachen würde. Würde man mit der Beschaffung der zweiten Tranche bis 2036 warten, also dem Ende der Laufzeit des ÖDA, würden die Mehrkosten gegenüber der heutigen Beschaffung von 12 Bahnen sogar auf mindestens 20,51 – 22,85 Mio. EUR ansteigen. Allein die anfallenden Mehrkosten wären dann höher als der gesamte Eigenanteil für die heutige Beschaffung von 12 neuen Bahnen. Diese Mehrkosten müssen bei der Frage der Finanzierung berücksichtigt werden, denn die GVB kann diese Kosten nicht aufbringen und Fördermittel sind in die Berechnung schon soweit wie möglich einkalkuliert.
    4. kommunalwirtschaftlich: Der Weiterbetrieb der Tatra-Bahnen wird für die Stadt Gera in den nächsten Jahren erheblich teurer, als die Beschaffung einer entsprechenden Anzahl neuer Niederflurbahnen. In Anlage 4 zu dieser Vorlage (Faktenblatt 4, Wirtschaftlichkeit Stadt Gera) werden die Auswirkungen unterschiedlicher Beschaffungsvarianten auf den Ausgleichsbetrag der Stadt an die GVB dargestellt. Dabei zeigt sich, dass der Ausgleichsbetrag dann am niedrigsten ist, wenn der gesamte Bedarf an Straßenbahneinheiten über neue Niederflurbahnen gedeckt wird, da dann der vorzuhaltende Gesamtfahrzeugbestand am niedrigsten ist. Die Anzahl der Fahrzeuge fließt maßgeblich in die Kalkulation des Ausgleichsbetrages ein.
    5. verkehrsplanerisch: Alle vorhandenen Bahnen waren bisher für die Aufrechterhaltung des per ÖDA und Fahrplan durch die Stadt bestellten Umfangs der verkehrlichen Leistungen notwendig. Nur durch einen adäquaten Ersatz aller Bahnen können diese Verkehrsleistungen weiter erbracht werden. In Anlage 1 zu dieser Vorlage (Faktenblatt 1, Bedarfsermittlung über Fahrgastzahlen und Kapazität) ist dargestellt, wie sich der Bedarf errechnet. Als Anlage 5 ist zudem der Bericht des TÜV Rheinland zu einer von der GVB in Auftrag gegeben Prüfung angefügt. Er bestätigt die Berechnungen der GVB zum Bedarf von 12 Neufahrzeugen und einer Flottengröße von insgesamt 24 Fahrzeugen für einen vollständig barrierefreien Betrieb uneingeschränkt. 3

    II.) Gleichzeitig ist die Finanzierung des Eigenanteils für eine Ersatzbeschaffung sicherzustellen, weitgehend unabhängig von der Anzahl der neu zu beschaffenden Bahnen. Bei einer Eigenkapitalausstattung der GVB, wie sie bis zur Teilumwandlung des Gesellschafterdarlehens durch den Beschluss DS-Nr. 161/2019 bestand, und unter der Voraussetzung, dass ab 2026 die Tilgung des verbliebenen Teils des Gesellschafterdarlehens wiederaufzunehmen wäre, ist keine Bank bereit, der GVB ein Darlehen zu gewähren, da die GVB Zins und Tilgung des Darlehens nicht über den gesamten Finanzierungszeitraum bedienen könnte. Der Verzicht auf eine Ersatzbeschaffung würde daran nichts ändern, da die Kosten des Weiterbetriebs der Tatra-Bahnen für die GVB sogar noch höher wären und nicht förderfähig sind. Die Teilumwandlung des Gesellschafterdarlehens in Eigenkapital durch Beschluss DS-Nr. 161/2019 in Verbindung mit der festgelegten Eigenkapitalverzinsung auf 4 % beseitigen zwar den Mangel an Kreditwürdigkeit vollständig. Allerdings werden für die Festverzinsung vergaberechtliche Risiken seitens des Landesverwaltungsamtes gesehen.
  2. Lösung:
    Zur Sicherstellung des ÖPNV in Gera werden die technisch und moralisch verschlissenen Tatra-Bahnen durch moderne Niederflurfahrzeuge ersetzt. Im Wirtschaftsplan ist die dafür notwendige Beschaffung von 12 neuen Bahnen enthalten. Die 12 Niederflurbahnen werden im Zuge eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens beschafft. Der Fördermittelanteil soll 50 % der förderfähigen Kosten betragen. Zur Finanzierung des Eigenmittelanteils nimmt die GVB ein Darlehen in Höhe von 18.600.000 EUR zu den zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages gültigen Zinskonditionen auf. Für den Fall, dass im Zuge der europaweiten Ausschreibung der Bahnen das wirtschaftlichste Angebot eines Herstellers über dem aktuell im Markterkundungsverfahren ermittelten Preis von 3.100.000 EUR pro Bahn liegt, wird der Oberbürgermeister der Stadt Gera ermächtigt, bis zu einer Preisüberschreitung von 5 % einen Gesellschafterbeschluss über die Anpassung des Darlehensbetrages, welcher zur Finanzierung der zwölf Bahnen erforderlich ist, herbeizuführen. Um die GVB finanziell in die Lage zu versetzen, ein Darlehen in der erforderlichen Höhe aufnehmen und über die gesamte Laufzeit bedienen zu können sowie gleichzeitig die vergaberechtlichen Risiken im Zusammenhang mit dem Beschluss DS-Nr. 161/2019 zu minimieren, ist eine Anpassung dieses Beschlusses erforderlich. Dabei wird auf die Festverzinsung des Eigenkapitals verzichtet, jedoch gleichzeitig der dadurch verringerte Mittelzufluss durch die vollständige Umwandlung des Gesellschafterdarlehens in Eigenkapital kompensiert.

Download des vollständigen Alternativantrags …

Anlage 1: Faktenblatt 1, Bedarf gemäß Verkehrsplanung und Kapazitätsberechnung

Anlage 2: Faktenblatt 2, Bedarf gemäß altem und geltendem Nahverkehrsplan, ÖDA und bisheriger Beschlusslage

Anlage 3: Faktenblatt 3, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aus Sicht der GVB

Anlage 4: Faktenblatt 4, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aus Sicht der Stadt Gera

Anlage 5: Prüfbericht TÜV Rheinland, Herleitung des notwendigen Ersatzbeschaffungsbedarfs von Straßenbahnfahrzeugen

Artikel kommentieren