Anfrage zur Verwertung von abgeschriebenen abnutzbaren Vermögensgegenständen 14. Januar 202118. März 2022 Anfrage vom 18.12.2020 Aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten und mit Blick auf eine etwaige Optimierung von Abfallvermeidung und Ressourcenschonung interessiert uns, was mit abnutzbaren Vermögensgegenständen der Stadt Gera passiert, sobald die wirtschaftliche Nutzungsdauer erreicht wurde. Wir haben den Oberbürgermeister daher um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: Was passiert konkret mit abgeschriebenen Vermögensgegenständen, wie beispielsweise Büro- und Geschäftsausstattung der Stadtverwaltung? Wird diese nach erfolgter vollständiger Abschreibung weiterhin verwendet?Im Falle der Entsorgung: wo/wie wird die BGA entsorgt/recycelt?Wurden bereits andere Verwendungsmöglichkeiten geprüft (beispielsweise Abgabe der veralteten aber funktionierenden Technik an Bastler, Hackerclubs, Vereine, Arbeitsgruppen für Elektrobasteln in Schulen)? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?Kann eine derartige Verwendungsmöglichkeit (siehe 3.) in Betracht gezogen werden? Welche Voraussetzungen sind vonnöten?Wie hoch ist die Anzahl der abgeschriebenen abnutzbaren Vermögensgegenstände, die in den vergangenen fünf Jahren entsorgt wurden (pro Jahr, nach Art der Gegenstände, die größten fünf Posten nach Stückzahl und Gesamtwert)? Wie viel wären davon für, o. g. Zwecke weiterhin nutzbar gewesen? [Antwort der Stadtverwaltung]