Anfrage zu Unterbringungsgebühren für Geflüchtete in Gera

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Personen, die keinen Aufenthaltstitel haben und demnach Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, werden zentral oder dezentral untergebracht, so auch in Gera. Nach § 6 II 1 Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz können die Unterbringungsbehörden Gebühren oder Nutzungsentgelte erheben. Sollten diese erhoben werden, gelten Monatspauschalen in Höhe von 150 € für den Hausvorstand zuzüglich 75 € für jedes weitere Familienmitglied. Durch den Stadtrat wurden am 13.07.2022 eine Unterbringungssatzung und eine Unterbringungsgebührensatzung beschlossen. 

Wir haben diesbezüglich folgende Fragen:

1. Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Kosten für die Unterbringung von Asylbewerber*innen in Gera seit 2020 bis heute berechnet?

2. An welche Personengruppen wurden und werden Bescheide mit der Forderung auf Zahlung von Unterbringungskosten herausgegeben?

3. Wurden in dem genannten Zeitraum Beträge abweichend vom Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz erhoben?

4. Falls ja, warum und wann wurde dies festgestellt?

5. Wurden in dem genannten Zeitraum entsprechende Bescheide korrigiert?

6. Falls ja: Wie wurden Personen, deren Bescheide von Korrekturen betroffen waren, darüber informiert?

7. Falls 5. ja: Entstand durch die Korrektur eine erhöhte Zahlungspflicht für die Betroffenen oder entstand eine Rückzahlungspflicht der Stadt?

8. Falls es zu Rückzahlungspflichten gekommen sein sollte: Wurden die zu viel entrichteten Beträge automatisch zurück an die Betroffenen bezahlt oder musste ein entsprechender Antrag geltend gemacht werden?

9. Wurden die Betroffenen über die Rechtslage belehrt?

10. Falls ja, wann, durch wen und in welcher Sprache?

Wir danken Ihnen herzlich vorab für die Beantwortung unserer Fragen.

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Die Antwort der Stadtverwaltung haben wir am 12.01.2024 erhalten.