TÜV-Gutachten: 12 neue Straßenbahnen sind notwendig 29. Mai 202021. März 2022 Pressemitteilung vom 29.05.2020 Lange schon währt die Debatte über die Notwendigkeit einer Ersatzbeschaffung von neuen Straßenbahnen für die 30 Jahre alten Tatra-Bahnen der GVB. Mit Fortgang der Debatte traten fachliche Argumente leider zunehmend in den Hintergrund. Deshalb hat die GVB zur Versachlichung der Diskussion und als Grundlage für einen fundierten Beschluss des Stadtrates ein Gutachten beim TÜV Rheinland zur Berechnung der notwendigen Anzahl von neu zu beschaffenden Straßenbahnen in Auftrag gegeben. Das Ergebnis liegt seit dem 28. Mai 2020 vor. Dazu erklären die Mitglieder des Aufsichtsrates Nils Fröhlich (Aufsichtsratsvorsitzender), Andreas Schubert und Ralph Ebert: „Die unabhängige Prüforganisation bestätigt die bisherige Position der GVB uneingeschränkt. Das Gutachten berechnet für einen fahrplanmäßigen und vollständig barrierefreien Betrieb eine notwendige Flottengröße von 24 Fahrzeugen. Da zur Bestandsflotte bereits heute 12 Niederflurfahrzeuge aus dem Jahr 2008 gehören, ist für die Erreichung des barrierefreien Betriebs somit die Beschaffung von 12 weiteren niederflurigen Neufahrzeugen erforderlich. Auch in finanzieller Hinsicht empfiehlt das Gutachten die Neuanschaffung, da der Weiterbetrieb der alten Tatra-Bahnen in den nächsten Jahren enorme Kosten verursachen wird. Wer also bisher den Bedarf an Straßenbahnfahrzeugen und die wirtschaftliche Notwendigkeit einer Neubeschaffung angezweifelt hat, kann diese Fragen nun endgültig als geklärt ansehen. Eine tendenziöse Bewertung wird sicher keiner dem TÜV Rheinland unterstellen, der neben der Deutschen Bahn auch verschiedene Straßenbahnbetriebe und Straßenbahnhersteller berät. Die nun mehrfach vertagte Entscheidung für den Kauf 12 neuer Straßenbahnen ist inzwischen unaufschiebbar. Jede Verringerung dieser notwendigen Zahl hat unmittelbare Konsequenzen für die zukünftige Leistungsfähigkeit der GVB, attraktiven öffentlichen Personennahverkehr auf dem bisherigen Niveau (Taktzeiten) anzubieten. Wir sind als Aufsichtsräte des Unternehmens mit diesem Gutachten darin bestärkt worden, dass keine andere Entscheidung für die GVB und seine Kunden sowie die Stadt als Gesellschafter gleichermaßen notwendig, verantwortbar und wirtschaftlich ist. Wir hoffen ausdrücklich darauf, dass die Entscheidung des Stadtrates am 4. Juni auf fachlichen Argumenten basiert.“