Astrid Rothe-Beinlich beglückwünscht Geraer OB zum Verbot der Nazi-Demonstration – Hoffnung auf Gerichtsbeständigkeit 22. Februar 201322. März 2022 Aktuelle Gerichtsentscheidung zu Bekleidungslabels aber schwierig AKTUELL: Die Nazis dürfen marschieren. Das Verwaltungsgericht Gera hatte das Verbot der Stadt aufgehoben. Das von der Stadt daraufhin angerufene Oberverwaltungsgericht hat das bestätigt. Die Vizepräsidentin des Thüringer Landtages Astrid Rothe-Beinlich zeigt sich erfreut von der Mitteilung, dass die Geraer Oberbürgermeisterin Dr. Viola Hahn den geplanten Nazi-Aufmarsch nicht zugelassen hat. Wenn schon bei der Anmeldung Straftaten begangen werden, konkret die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, ist von einer rechtskonformen Demonstration kaum noch auszugehen. „Ich beglückwünsche daher Frau Dr. Hahn und die Geraer Stadtverwaltung zu dieser konsequenten Entscheidung. Ich hoffe sehr, daß die evt. angerufenen Gerichte sich dieser Rechtsauffassung anschließen.“ Ansonsten gelte es, sich jedwedem Nazi-Aufmarsch entschlossen in den Weg zu stellen. Anlass zur Sorge gibt Rothe-Beinlich aber das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichtes Gera zu Bekleidungslabels: „Wenn im Einzelfall, wie vom Gericht gefordert, entschieden werden soll, welche Größe eines Labels zulässig sei, und welche nicht, könnte jeder einzelne Fall wieder vor dem Gericht landen.“ Rothe-Beinlich fordert eine eindeutige Definition, was zulässig sei und was nicht. „Zu klären wäre auch der Umgang mit mehreren kleinen Labels: Ist dann jedes einzelne Label ein Einzelfall oder wird das Gesamtbild betrachtet“, fragt die Landtagsabgeordnete. „Das Gericht hat sich hier vor einer eindeutigen Entscheidung zu den Labels gedrückt. Ich hoffe, daß die Stadt Gera den Weg zum Oberverwaltungsgericht geht, um Rechtsklarheit zu schaffen.“ Für Rothe-Beinlich ist aber klar: „So wie es keine kleine oder große Nazi-Gesinnung geben kann, ist auch die Frage kleiner oder großer Labels nicht relevant. Eine eindeutige Grenze sollte gezogen werden: Das Zeigen rechtsextremistischer Gesinnung durch eindeutige Labels gehört nicht in die Institutionen unserer demokratischen Gesellschaft, weil eben jene Rechtsextremen diese Gesellschaft abschaffen wollen.“ Zum Hintergrund: Ein Gast einer Stadtratssitzung in Gera war im Oktober 2011 des Saales verwiesen worden, weil er ein T-Shirt der Marke „Ansgar Aryan“ mit kriegsverherrlichendem Motiv trug. Dies sei wohl nachvollziehbar, soll das Gericht angedeutet haben. In einem zweiten Fall klagte ein Mitglied des Stadtrates, an dessen Jackenärmel ein „Thor Steinar“-Label prangte, gegen seine Verweisung. Dies, so das Gericht, müsse der Stadtrat tolerieren.