Astrid Rothe-Beinlich: Warum kommt Justizvollzugsanstalt nicht nach Gera?

Kleine Anfrage im Landtag zur JVA in Gera oder Zwickau eingebracht

Astrid Rothe-Beinlich, Vizepräsidentin des Thüringer Landtages mit Wahlkreisbüro in der Geraer Heinrichstraße hat am Dienstag eine Kleine Anfrage an die Landesregierung in den Landtag eingereicht. Der Titel lautet: „Neubau einer Justizvollzugsanstalt in Gera oder Zwickau“ „Wenn man einen Standort verhandelt hat, hier Zwickau-Pöhlau, und plötzlich bringt ein Verhandlungspartner einen anderen Standort ins Spiel, nämlich Zwickau-Marienthal, dann erschließt sich mir nicht, wieso der andere Verhandlungspartner, die Thüringer Landesregierung, das so mir nichts dir nichts mitträgt,“ erläutert Rothe-Beinlich den Hintergrund der Anfrage. „Ich möchte von der Landesregierung wissen, wieso nun zwei Standorte in Zwickau besser sein sollen als der in Gera. Es geht schließlich auch um etwa 500 Arbeitsplätze. Und ich meine, die wären in Thüringen, konkret in Gera, gut angesiedelt.“ „Es verfestigt sich der Eindruck, dass die Landesregierung, hier insbesondere das Justizministerium, die Thüringer Interessen zu wenig in den Verhandlungen mit Sachsen vertritt. Vielleicht kann die Landesregierung dies mit den nun fälligen Antworten ja ausschließen. Für mich birgt der von Sachsen favorisierte Standort Zwickau-Marienthal schon wegen der Altlastenproblematik einige Risiken, die die Finanz- und Zeitplanung erheblich gefährden könnten. Dies gilt es vorab zu klären und auszuschließen,“ erklärt Rothe-Beinlich weiter. Die grüne Landtagsabgeordnete kann sich einen Neubau einer JVA an einem Standort in Gera, gut vorstellen und unterstützt daher das Anliegen des grünen Kreisverbandes in Gera, welcher sich dafür ausspricht. Die Stadt Gera und die Landesregierung sollten angesichts der neuen Rahmenbedingungen die Thüringer Interessen deutlicher in den Vordergrund der Verhandlungen stellen. Die Kleine Anfrage muss innerhalb von sechs Wochen von der Landesregierung beantwortet werden, eine Antwort sollte daher bis Ende Januar vorliegen.

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