Anfrage zu Übergangswohnheim „Rasthaus Obolus“

Anfrage vom 23.06.2020

das in der Geschwister-Scholl-Straße gelegene „Rasthaus Obolus“ ist ein Übergangswohnheim, welches Obdachlosen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten eine Übernachtungsmöglichkeit sowie umfassende Unterstützung gem. § 67 SGB XII bietet. „Besondere soziale Schwierigkeiten“ sind beispielsweise: Suchtmittelmissbrauch und psychische Störungen. „Umfassende Unterstützung“ bedeutet, dass neben dem Obdach auch tagsüber Angebote durch Sozialpädagogen geschaffen werden, um den Bewohnern Teilhabe zu ermöglichen oder sie in Alltagsangelegenheiten zu unterstützen sowie zu beraten.

Aufgrund der nicht kostendeckenden Finanzierung sowie eines aufgelösten Vertragsverhältnisses mit der Stadt droht dem „Rasthaus Obolus“ (entgegen der in der aktuellen Sozialstatistik abgebildeten Tendenz mit Blick auf die Thematik Wohnungslosigkeit) die Schließung zum 31.12.2020 – den Bewohnern droht der Wegfall eines differenzierten Hilfsangebotes – den Mitarbeitern droht der Verlust ihres Arbeitsplatzes.

Wir haben den Oberbürgermeister daher um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Wie begründet sich die Ablehnung der weiteren Erhöhung des Finanzierungszuschusses für das „Rasthaus Obolus“? Welche Handlungsoptionen bestehen dabei für die Stadt Gera und den Träger?
  2. Welche konzeptionellen Anforderungen sieht die Stadt Gera im Rahmen der Umsetzung der Obdachlosenhilfe für von Obdachlosigkeit Betroffenen als notwendig an? Welche besonderen Ansätze der Hilfe für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (Übernachtungsmöglichkeit sowie umfassende Unterstützung gem. § 67 SGB XII) werden dabei verfolgt?
  3. Welche Problemlagen existieren in Gera und wie werden diese in Hinblick auf die Aussagen der Informationsvorlage 11/2017 1. Ergänzung Sozialstatistik Punkt 3.3. Wohnungslosigkeit kurz- und langfristig gelöst?
  4. Welche konzeptionellen Ansätze verfolgt die Stadt Gera insbesondere auf die ansteigenden Fälle der von Wohnungslosigkeit betroffenen Frauen?

[Antwort der Stadtverwaltung]

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