Anfrage zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Anfrage vom 09.08.2020

Im Jahr 2008 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats das Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Seit 2016 existiert zudem ein Beschluss der Stadt Gera, welcher (mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention) dazu beitragen soll, dass sich die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen verbessern. Mit seinem ISEK 2030 hat sich Gera zudem um den Deutschen Nachhaltigkeitspreis beworben. Hierin wird richtigerweise festgehalten, dass Inklusion und die Herstellung von Barrierefreiheit u. a. gezieltes Handeln der Stadt erfordern.

Wir haben den Oberbürgermeister daher um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Welche Maßnahmen auf der für die Haushaltsplanung zu berücksichtigende Vor-schlagsliste wurden umgesetzt (pro Jahr, seit Beschlussfassung 2016)
  2. Wann wurde der letzte Bericht über die Umsetzung des Gesetzes geschrieben? Was beinhaltet dieser (Bitte um Zusendung)?
  3. Wurden die im genannten Beschluss aufgenommenen Maßnahmen in die Vorschlags-liste aufgenommen? Und umgesetzt?
  4. Bei nicht erfolgter Umsetzung von Maßnahmen – bis wann werden diese umgesetzt?
  5. Existiert neben einer Liste mit Maßnahmen ein ganzheitliches Konzept, welches eine Strategie verfolgt (s. Konzepte anderer Kommunen)?

[Antwort der Stadtverwaltung]

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