Anfrage zu Unterbringungsgebühren für Geflüchtete in Gera 18. Dezember 202315. Januar 2024 Personen, die keinen Aufenthaltstitel haben und demnach Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, werden zentral oder dezentral untergebracht, so auch in Gera. Nach § 6 II 1 Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz können die Unterbringungsbehörden Gebühren oder Nutzungsentgelte erheben. Sollten diese erhoben werden, gelten Monatspauschalen in Höhe von 150 € für den Hausvorstand zuzüglich 75 € für jedes weitere Familienmitglied. Durch den Stadtrat wurden am 13.07.2022 eine Unterbringungssatzung und eine Unterbringungsgebührensatzung beschlossen. Wir haben diesbezüglich folgende Fragen …