Anfrage zur Starkregenvorsorge in Thüringen – Teil I

Bild: Pixabay | Hans

In der Klimaforschung ist es unstrittig, dass Extremwetterereignisse als eine der Folgen der Klimakrise in der Zukunft immer häufiger und intensiver auftreten werden. Lokale Starkregenereignisse mit katastrophalen Auswirkungen, wie derzeit in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zu beobachten, könnten auch in Thüringen zur “neuen Normalität” werden. Starkregenfälle werden insbesondere beim Katastrophenschutz und bei der Erarbeitung von Klimafolgenanpassungsstrategien stärker in den Fokus genommen werden müssen.

Aus diesem Grund haben die Abgeordnete Madeleine Henfling und Laura Wahl am 30.07.2021 nachfolgende Anfrage an die Landesregierung gerichtet:

  1. Wie viele Starkregenereignisse, die mit Überschwemmungen in Siedlungsbereichen verbunden waren, gab es in den letzten zehn Jahren in Thüringen (bitte nach Jahr und Ort aufschlüsseln)?
  2. Welche Gemeinden in Thüringen haben entsprechend des Abschlussberichts des Umweltbundesamts “Vorsorge gegen Starkregenereignisse und Maßnahmen zur wassersensiblen Stadtentwicklung – Analyse des Standes der Starkregenvorsorge in Deutschland und Ableitung zukünftigen Handlungsbedarfs” (Texte 55/2019) Starkregen-Gefahrenkarten erstellt?
  3. Durch welche Maßnahmen oder Programme unterstützen der Bund und das Land die Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte dabei, Starkregen-Gefahrenkarten zu erstellen?
  4. Welche Gemeinden in Thüringen sind erfahrungsgemäß durch Hochwasser gefährdet?
  5. Inwiefern verfügen
    a) das Land,
    b) die Landkreise und kreisfreien Städte sowie
    c) die Gemeinden
    über entsprechende Elementarschadensversicherungen für ihre eigenen Gebäude beziehungsweise Liegenschaften?
  6. Welche Gemeinden haben zur Hochwasserabwehr Wasserwehrdienste eingerichtet und können diese auch zur Starkregenvorsorge eingesetzt werden?
  7. Welche Managementmaßnahmen sind beim Betrieb der Thüringer Talsperren vorgesehen, um die Niederschlagsmengen aus extremen
    Starkregen, wie jetzt in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, aufnehmen zu können?

Zur Antwort der Landesregierung …


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