Verbot von Windenergie im Wald ist nichtig | Ein großartiger Erfolg für den Klimaschutz in Thüringen 10. November 202216. November 2022 Bild: pixabay | Quadronet_Webdesign Mit dem heute vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Beschluss ist das ausnahmslose Verbot von Windenergieanlagen im Wald für nichtig erklärt worden. Dazu erklärt die energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag, Laura Wahl: „Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist ein großartiger Erfolg für den Klimaschutz in Thüringen! Das Bundesverfassungsgericht stellt mit dem Beschluss klar, dass die Nutzung der Windenergie einen faktisch unverzichtbaren Beitrag zu Klimaschutz darstellt. Gerade in Thüringen, wo 34 Prozent der Landesfläche mit Wald bedeckt sind, ist es für die Erreichung der Klimaziele zwingend notwendig, Forstflächen für die Windenergie zu nutzen. Wir als grüne Fraktion erhoffen uns von dem heutigen Urteil einen Schub für den Ausbau der Windenergie. Damit werden wir den erforderlichen 2,2 Prozent der Landesfläche endlich näher kommen.“ „Wir sollten als Landespolitik nun schnell reagieren und die von der CDU-Fraktion 2020 durchgedrückte verfassungswidrige Änderung wieder rückgängig machen. Das Hauptproblem für unsere Wälder ist die Klimakrise. Effektiven Waldschutz kann es nur mit konsequentem Klimaschutz und damit unabdingbar verbunden einem massiven Ausbau der Windenergie geben. Dieser eigentlich banalen Einsicht hat sich die CDU in ihrer Anti-Windkraft-Haltung bis heute verweigert. Wie auch im Offenland werden selbstverständlich in den Forstgebieten in den Genehmigungsverfahren Schutzgüter wie Bodenverbrauch, Wasserhaushalt oder Artenschutz berücksichtigt. Wirklicher Waldschutz besteht also darin, unter der Beachtung des Natur- und Artenschutzes in den Wirtschaftswäldern, die für die Windkraft geeigneten Flächen zur Verfügung zu stellen“, betont Wahl abschließend. Bild: pixabay | Quadronet_Webdesign