Anfrage zu Unterbringungsgebühren für Geflüchtete in Gera (2)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 12.01.2024 auf unsere Anfrage zu Unterbringungsgebühren für Geflüchtete in Gera. Leider wurden aus unserer Sicht nicht alle Fragen ausreichend beantwortet. Darüber hinaus haben sich für uns neue Fragen ergeben.

1. Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Kosten für die Unterbringung von

Asylbewerber*innen in Gera seit 2020 bis heute berechnet? Bitte unter Angabe, in welchen Zeitabschnitten welche Rechtsgrundlage verwendet worden ist.

2. Wurden in dem genannten Zeitraum Beträge abweichend vom Thüringer

Flüchtlingsaufnahmegesetz erhoben?

3. Wenn ja, …

3.1. … warum?

3.2. … was waren die finanziellen Auswirkungen für Antragssteller*innen und Verwaltung?

3.3. … bis zu welchem Datum wurden die Bescheide rückwirkend korrigiert?

3.4. … gab es schriftliche Widersprüche gegen das festgesetzte Datum? Wurde den Widersprüchen recht gegeben? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

Wir danken Ihnen herzlich vorab für die Beantwortung unserer Fragen.


Die Antwort der Stadtverwaltung haben wir am 28. Februar erhalten.