Anfrage der Abgeordneten Laura Wahl zum Stand der Umsetzung des Beschlusses Photovoltaik-Anlagen auf landeseigenen Immobilien

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In § 7 Abs. 3 ThürKlimaG ist das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030 festgelegt. Eine wichtige Maßnahme zu dieser Zielerreichung liegt in der Erzeugung von erneuerbarer Energie mittels der Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf landeseigenen Immobilien. Dazu hatte der Landtag 2016 einen Beschluss „Photovoltaikanalgen für landeseigene Immobilien“ (Drucksache 6/2637) gefasst. Demnach sollten bis 2021 geeignete Dächer mit PV-Anlagen nachgerüstet werden. Zur Umsetzung des Beschlusses findet sich auf der Homepage des TMIL ein Leitfaden „Photovoltaikanlagen für landeseigene Immobilien“ in der Fassung vom 14.10.2020. In dem Leitfaden wird auf eine Potentialanalyse verwiesen, nach der ausgehend von den 41 mit PV-Anlagen ausgestatteten Gebäuden mit einer Leistung von 1.900 kWp, zusätzlich auf 230 weiteren Gebäuden eine Leistung von 8.000 kWp, installiert werden könnte. Der Anteil der Photovoltaik am Gesamtstromverbrauch aller Landesgebäude läge 2024 dann bei 8% mit einer Leistung von 10.000 kWp. In den Haushaltsjahren 2019 und 2020 wurden im Einzelplan 18 in Kapitel 18 25 unter dem Titel 711 17 jeweils 5 Mio. Euro zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses eingestellt.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche Hemmnisse führten zu den zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung des Landtagsbeschlusses (Ziffer I.1. der Drucksache 6/2637) zur Nachrüstung von geeigneten Dächern bis 2021?
  2. Auf wie vielen der als geeignet identifizierten Gebäude wurden seit 2016 PV-Anlagen mit welcher Leistung gemäß Ziffer I.1 der Drucksache 6/2637 nachgerüstet? Bitte auflisten.
  3. Hält die Landesregierung die im Leitfaden festgehaltenen Ausbauziele bis 2024 im Hinblick auf das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030 für ausreichend?
  4. Wieviel PV-Leistung soll in welchen zeitlichen Schritten auf landeseigenen Immobilien installiert werden, um das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030 zu erreichen?
  5. Für welche Maßnahmen wurden Gelder aus dem Haushaltstitel 711 17 im Einzelplan 18 Kapitel 18 25 in welcher Höhe für die Jahre 2019 und 2020 verausgabt?
  6. Welchen Umsetzungsstand gibt es zu Ziffer I.2. (Drucksache 6/2637) bezüglich der Installation von PV-Anlagen bei Landesgesellschaften und langfristig gemieteten Gebäuden?

Die Antwort auf meine kleine Anfrage finden Sie hier: DRS_7/2515 Stand der Umsetzung des Beschlusses Photovoltaikanlagen für landeseigene Immobilien Drucksache 6/2637


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