Personen, die keinen Aufenthaltstitel haben und demnach Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, werden zentral oder dezentral untergebracht, so auch in Gera. Nach § 6 II 1 Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz können die Unterbringungsbehörden Gebühren oder Nutzungsentgelte erheben. Sollten diese erhoben werden, gelten Monatspauschalen in Höhe von 150 € für den Hausvorstand zuzüglich 75 € für jedes weitere Familienmitglied. Durch den Stadtrat wurden am 13.07.2022 eine Unterbringungssatzung und eine Unterbringungsgebührensatzung beschlossen.
Wir haben diesbezüglich folgende Fragen …